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"Wissen" - und das meint wohl auch Müller-Maguhn - ist in erster Linie Eigentum des öffentlichen Raums - frei und uneingeschränkt nutzbar. Der öffentliche Raum wird - angesichts fortschreitender Durchdringung aller Lebensbereiche mit Informations- und Kommunikationstechnologie - mit der Vernetzung in den elektronischen Räumen des Internet der globale Raum unserer Erde. Der öffentliche Raum kann sinnvollerweise nicht auf territoriale, regionale Grenzen beschränkt werden. Wissen ist somit Eigentum der gesamten Menschheit. Alle Unternehmungen, Wissen auf private, organisationelle oder geographische Nutzung einzuschränken, sind demnach - im obigen Vokabular - "Verbrechen" oder sanfter: ethisch nicht akzeptable Durchsetzungen von Partikularinteressen. Die Forderung aus dem Untertitel dieses Textes "freier Zugang zu den Ressourcen des Wissens" legt nahe, daß Wissen nicht als Eigentum, jedenfalls nicht als individuell verfügbar angesehen werden soll, kann und darf. Wissen ist durchaus auch im wirtschaftswissenschaftlichen Sinne ein öffentliches Gut, eines, von dessen Nutzen niemand ausgeschlossen werden kann und darf, und das sich im Gebrauch nicht verbraucht. Wir wollen - vor allem mit Blick auf die Produktion und Verwendung von Wissen in der Wissenschaft - einige Hinweise darauf geben, wodurch dieser freie Zugriff zur Zeit gefährdet ist und welche Rolle dem Staat zukommen kann bzw. soll, Informationsflüsse für den Zugriff auf Wissen offen zu halten.[4] Die Darstellung, die eher das Terrain abzustecken sucht, als daß sie schon zu fundierten und sicheren Aussagen kommen kann, geht den folgenden Gang: In Abschnitt 0 wird am Beispiel der Debatte um (De)CSS (Content Scrambling System) für DVD (Digital Versatile Disc) diskutiert, inwieweit in Software kodiertes Wissen frei sein soll oder an der Anwendung gehindert werden soll, wenn sie mit bestehendem Recht konfligiert. In Abschnitt 3 diskutieren wir die Bedrohungen bzw. Auflösungen des bisherigen Fair use (Ausnahmen vom Copyright/Urheberrecht) durch Techniken eines umfassenden Digital Rights Management (DRM). In Abschnitt 4 sollen Grundzüge einer neuen Informationspolitik herausgearbeitet werden, die die Interessen beider Informationsmärkte - der kommerziellen Marktplätze und der wissensaustauschenden Foren - verfolgt und neuen Formen der Sicherung des freien Zugriffs auf Wissen und Information konsensuelle Geltung verschafft. 2. Bedrohung geistigen Eigentums oder Verschärfung der Sicherung des geistigen Eigentums?Fragte man den immer wieder zitierten Mann auf der Straße, ob das Internet die Rechte von Autoren, von Produzenten geistiger oder künstlerischer Produkte, bedrohen würde oder eher nicht, dann ist mit ziemlicher Sicherheit eine Antwort in Richtung Bedrohung zu erwarten. Zu sehr ist man überzeugt, daß so etwas wie Napster, durch das das freizügige private Herunterladen von elektronischen Musiktiteln, eingespeist von Privatpersonen, möglich geworden ist, zwar individuell gerne genutzt wird, aber doch von den meisten als Verletzung von Rechtsvorschriften oder sogar als Verletzung ethischer Prinzipien eingeschätzt wird. Was im Fall Napster für die Musik gilt, ist auch auf DVD-Produkte, also elektronische Filme übertragbar. Gehen wir kurz auf diese aktuelle Diskussion ein, um daraus einiges über das allgemeine Problem der Verfügung über Wissen zu lernen. DVD (Digital Versatile Disc) wird durch eine Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechnik (CSS) geschützt, die als CSS (Content Scrambling System) in die offiziellen DVD-Systeme von XING Technologies eingebaut ist. D.h. ein DVD-Film ist nur dann lesbar, wenn die originale Scheibe zur Authentifizierung in das Laufwerk bei einem Rechner mit dem richtigen Betriebssystem eingelegt ist und entsprechend die verschiedenen Ver- bzw. Entschlüsselungsverfahren aktiviert werden. CSS beruht auf Wissen über Verschlüsselung und Authentifizierung, ist in Software kodiertes Wissen. Hier dient Wissen dazu, etwas - DVD - nicht öffentlich frei zugänglich werden zu lassen, da das entsprechende Produkt entsprechend unseren Wirtschaftsprin-zipien geschützt ist und als Ware genutzt werden kann. Wissen selber ist aber kaum ge-schützt zu halten. Kein Wunder, daß relativ rasch die entsprechende Aufschlüsselungs-software entwickelt wurde, eben DeCSS[5]. DeCSS ist ebenfalls in Software kodiertes Wissen. Darf dieses Wissen nun frei verteilt werden, und darf es vor allem frei genutzt werden?[6] Ist diese Unterscheidung überhaupt sinnvoll, wenn das Wissen, wie CSS entschlüsselt werden kann, öffentlich ist, also ohne weiteres zur Information werden kann? Wie kann bzw. darf verhindert werden, daß dieses Wissen als Information, hier also als Informationsprodukt in Form von DeCSS, auch verwendet wird? Eric Corley war, wie viele andere auch, auf seiner Website 2600.com der Ansicht, daß erstellte Software frei verfügbar sein müsse und hat sie entsprechend bereit gestellt, auf daß DVD frei herunterladbar würde. Die Klage dagegen ließ nicht lange auf sich warten und die Entscheidung darüber auch nicht. Am 17.8.2000 hat der Richter Lewis A. Kaplan vom U.S. District Court in Manhattan auf eine Klage von 8 Hollywood-Filmstudios gegen Eric Corley das 1998 vom US-Kongreß verabschiedete "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA) angewendet und entschieden, daß das Herunterladeangebot für die DeCSS-Software auf der Website 2600.com von Corley gegen das Gesetz verstoße.[7] Das Digital Millenium Copyright Act leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag um die Neuformulierung des Copyright in den elektronischen Medien; es ist explizit formuliert, daß die Erstellung und der Vertrieb von Software, durch die legale CopyrightAnsprüche unterlaufen werden können, untersagt sei (DMCA, 17 USC §1201). Wir können nicht vertieft die Diskussion führen, inwieweit ein Gesetz, hier das DMCA, aber auch viele andere Bestimmungen, z.B. zum Datenschutz im IuKDG, dem deutschen "Multimediagesetz", einen Verbindlichkeitsstatus haben kann, wenn es beliebig und ohne Hoffnung auf Strafverfolgung unterlaufen werden kann. Hier fasziniert zweifellos immer wieder die Web-Phantasie, mit der Recht ausgehebelt werden kann, sei es nun mit oder ohne explizite Berufung auf ethische Prinzipien (das Recht auf freie Rede und freien Zugriff auf Information sei höher als der individuelle oder institutionelle Schutz geistigen Eigentums) oder sei es durch die Begründung, daß Recht ohnehin nur Sachverhalte der Vergangenheit regele, die den Bedingungen der Gegenwart überhaupt nicht mehr entsprechen, wie z.B. die gegenwärtige Anwendung von Prinzipien für gedruckte Produkte auf digitale. Richter Kaplan aber hat versucht, das Recht beim Wort zu nehmen und hat mit seiner Entscheidung auch explizit Stellung zu der Debatte genommen, ob Computer Code eine Form der freien Rede ist, die, wie es die Open-Source-Bewegung verlangt, offenzulegen sei, oder ob Code eine Ware wie jede andere ist. Kaplan schreibt: "Computer Code is not purely expressible any more than the assassination of a politicial figure is purely a political statement". Das sehen die Vertreter der Open-Source-Software-Bewegung, zusammen mit den Internet-Bürgerrechtsbewegungen jeder Ausprägung, ganz anders.[8] Weitergehend hat der Richter mit seiner Entscheidung in die für die Zukunft des Internet zentrale Frage eingegriffen, welches Recht höher zu gewichten sei, das Recht auf freie Rede (Publikationsfreiheit) oder das absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums. Formal hat sich der Richter aus diesem Streit herausgehalten und hat im Prinzip die Berechtigung beider Positionen anerkannt. Bei konfligierenden Grundsatzpositionen gibt es in demokratischen Gesellschaften, so der Richter in seiner Begründung, nur einen Ausweg: "clashes of competing interests like this are resolved by Congress". Inhaltlich aber hat sich der Richter deutlich auf die Seite derjenigen gestellt, die eine Verschärfung der bisherigen Copyright-Regelungen anstreben. Und dies macht den Sachverhalt, über das spezielle DVD- und CSS-Problem hinaus, für die Frage des Zugriffs auf Wissen generell wichtig. 3. Neuer Fair use oder radikales Digital Rights Management?Bislang waren, vor allem für Zwecke von Forschung und Ausbildung, Ausnahmen vom Copyright bzw. Urheberrecht gegeben und gesetzlich geregelt. Man darf also z.B. aus publizierten Objekten jeder Art (also auch Filmen) zitieren und Kopien für den eigenen Gebrauch anfertigen. Dieser "fair use" war (und ist noch) die Grundlage des Umgangs mit geistigem Eigentum und ist die Geschäftsgrundlage für den Umgang mit Informationsprodukten - traditionell Bücher und Zeitschriften, z.B. in wissenschaftlichen Bibliotheken. [im Wissenschaftsbereich, speziell für die die Wissenschaft mit solchen Produkten versorgenden Bibliotheken.] Der Staat, so die allgemeine Meinung, hat nicht das geistige Eigentum absolut geschützt, sondern nur für eine begrenzte Zeit und mit der Intention, Anreize zum Schaffen geistiger Produkte zu setzen, durch die die Gesellschaft als Ganzes, durch die Förderung von Wissenschaft und Kunst bzw. des intellektuellen Lebens insgesamt, Nutzen ziehen kann. Das ist zur Zeit noch in den meisten Industrie- und Informationsländern anerkannt, so auch in Deutschland. Wir erleben aber gegenwärtig einen Umbruch in dem Verständnis von Fair use, wie er sich auch in entsprechenden gesetzgeberischen Initiativen, wie dem DMCA in den USA, niederschlägt. Die Vertreter der amerikanischen Film-, aber auch der allgemeinen Publikations-, Medien- oder Verlagsindustrie, besorgt über zunehmende Piraterie in der Form freien Kopierens, interpretieren das DMCA dahingehend, daß der Kongreß eine radikale Wende im Verständnis von Fair use vorgenommen habe. Ausnahmen vom Copyright seien durch die Verwendung neuer technologischer Kontrollmechanismen nicht mehr sinnvoll, da durch diese jede individuelle Aktion mit digitalen Produkten exakt geregelt werden kann. Sinnvoll seien diese Ausnahmen auch deshalb nicht mehr, weil sie in den neuen elektronischen Medien sich nicht mehr quasi von selbst begrenzen und nicht mehr nur begrenzten "Schaden" anrichten. Von einem digitalen "Original" können beliebig viele und vollständig qualitativ gleiche Kopien erstellt werden. Wissen über Informationsprodukte ist beliebig reproduzierbar. Das ist das neue Benjamin´sche Zeitalter, nicht der Kunst, sondern des Wissens.[9] Hier können wir eine merkwürdige ideologische Umkehrung der ursprünglichen Prinzipien beobachten. Nach herrschender Meinung und Interpretation der Ursprünge gesetzlicher Regelungen wie Copyright, Urheberrecht in Deutschland, aber auch des Patenschutzes, war der primäre Anlaß für die Regelungen, wie erwähnt, weniger (wenn natürlich auch) der Schutz des privaten individuellen geistigen Eigentums - also des Autors als Urheber des geistigen Produkts oder der Idee -, sondern das Interesse der Gesellschaft insgesamt, Personen und Gruppen bzw. Organisationen in die Lage zu versetzen, neue Produkte oder Ideen zu erschaffen und sie öffentlich werden zu lassen, auf daß die Gesellschaft insgesamt davon Nutzen ziehen kann. Sicherlich spielt auch das bürgerliche Selbstverständnis des Subjekts bzw. Individuums als Träger von Kunst und Wissenschaft eine wichtige Rolle, aber Haupt- und Nebenziel sollten nicht verwechselt bzw. ausgetauscht werden. Eben das geschieht heute. Copyright, Urheberschaft oder Patente sollen primär und nach Möglichkeit ohne Einschränkung Rechte von Erfindern bzw. Entwicklern schützen. Der individuelle Anspruch wird über das allgemeine Interesse gestellt. Faktisch ist das natürlich ein vorgeschobenes, aber gut darstellbares Argument, für das in der Öffentlichkeit leicht Konsens gefunden werden kann. Faktisch geht es um die Interessen der Publikations- und Medienindustrien, die in der Regel die geschützten Rechte von den Autoren übernehmen und die daraus folgenden finanziellen Einkünfte für sich abschöpfen. Wir wollen das hier nicht im weiteren Umfeld der Unterhaltungsindustrie diskutieren, also auch nicht auf Musik- oder Filmprodukte oder Literatur und Kunst im weiteren Sinne beziehen. Hier spielt der individuelle Autorenbegriff sicherlich eine zentrale Rolle, und für die Autoren besteht wegen ihrer direkten Gewinnbeteiligung ein größeres Interesse an der Beibehaltung oder Verschärfung der Schutzbestimmungen. Wir beschäftigen uns hier eher mit der Frage, inwieweit die Verschärfung der Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums bzw. inwieweit der Abbau von Fair use auch auf den Wissenschaftsbereich übergreift, wo das Ziel der allgemeinen gesellschaftlichen Nutzung noch unbestritten ist, wenn auch Wissen zunehmend in den Zusammenhang kommerzieller Nutzung gestellt wird. Es gilt also die Tendenzen im weiteren Bereich der Publikations- und Medienindustrie zu beobachten, um für die bevorstehenden Auseinandersetzungen auch im wissenschaftlichen Publikationsbereich vorbereitet zu sein. In diesem Umfeld des elektronischen Publizierens, weitgehend zur Sicherung von Copyright-Ansprüchen, aber auch für den sicheren Handel mit elektronischen Objekten allgemein, entsteht - zunächst in den USA, aber sicher auch bald in Deutschland - ein neues Segment des Dokument- bzw. des Content-Management, das in den USA mit Digital Rights Management (DRM) bezeichnet wird. DRM wird durch eine Formulierung von PublishOne, einer der neuen Anbieter von DRM-Technologiediensten, wie folgt definiert: "Digital Rights Management (DRM) is the industry term used to describe the process of managing access, usage and reproduction of electronic products, such as databases, re-search reports, music, newsletters and publications."[10] Umfassender noch definieren ASPSecure und InterTrust® Technologies Corporation DRM[11]: "Digital Rights Management (DRM) ... is a new computing technology that, when distributed over a vast array of computers and devices, consistently protects and manages rights related to digital information and processes, online and offline, wherever such information and processes may occur. Creators, publishers, distributors, service providers, governments and other institutions, and users must have the ability to create and associate rights and rules that persistently apply to digital information and processes, and to modify the rights and rules, if permitted, even after the information is distributed. These rights and rules might represent information regarding ownership, access, payment, promotion, warranty, privacy, and other elements of commerce in information. When these rights and rules are based on a common foundation, they can form a basis for an interoperable global system for digital commerce." Digital Rights Management ist also aus dem Bedarf (der Software-, Publikations- und Medienindustrie) entstanden, die Rechte aus den bestehenden - und im Prinzip auch auf digitale Produkte zu übertragenden gesetzlichen Copyright- bzw. Urheber-Regelungen tatsächlich geltend zu machen, also das freie Kopieren und/oder Benutzen von an sich geschützten Materialien unterbinden zu können[12]. Das oben diskutierte Content Scramling System ist Teil dieses Digital Rights Management, dort bezogen auf die Nutzung von DVD-Produkten. DRM-Technologie kann aber von allen Personen bzw. Institutionen in Anspruch genommen werden, die an sicheren, transparenten und anrechenbaren Transfer-Prozessen, einschließlich der dabei beteiligten Transaktionen, interessiert sind. Durch DRM-Verfahren können Dateien jeder Art über das Netz geschickt und nur von denen gelesen werden, die einen Schlüssel dafür bekommen oder erworben haben. Der Neuansatz von Digital Rights Management besteht darin, daß die Dokumente nicht nur während der Übertragung verschlüsselt werden, sondern daß die Regeln zur Benutzung von digitalen Objekten mit den Inhalten auch noch nach der Verteilung und nach der Lösung der Netzverbindung verbunden bleiben. Der Anbieter behält so die Kontrolle über seine Produkte auch nach dem "Verkauf" (es handelt sich also eher um Leasing). Es gibt unterschiedliche Ausprägungen von DRM-Technologie, aber das Verfahren beruht grundsätzlich darauf, daß der Käufer beim "Einkauf" einer digitalen Ware quasi eine Lizenz erwirbt, durch die festgelegt wird, in welchem Ausmaß er über die erworbene Ware tatsächlich verfügen bzw. diese manipulieren kann. Beliebige Verfeinerungen dieses allgemeinen Ansatzes sind möglich:
Sehen wir den Zusammenhang zwischen DRM-Techniken, also Software-Lösungen für den Schutz geistigen Eigentums und gesetzlichen Regelungen wie dem oben erwähnten DMCA, so erkennen wir die Einschlägigkeit für unser Thema des freien Zugangs zum Wissen. Wissenschaftler sehen schon Zeiten auf sich zukommen, wo ihnen für das Zitieren aus einem veröffentlichten Werk, wenn auch nur minimale, aber doch Gebühren berechnet werden. DRM wird es möglich machen, wenn die Informationsprodukte - wovon auszugehen ist - in der Zukunft exklusiv elektronisch verfügbar sein werden. Zumindest im Zeitschriftenbereich sind wir mitten in diesem Prozeß - sowohl der Digitalisierung als auch der flexiblen Abrechnung nach dem Prinzip des "Pricing for information". Nur das (aber dann auch das), was genutzt wird, wird bezahlt. Auch im Buchbereich ist es schon jetzt Realität, daß elektronische Bücher nur dann eingesehen werden können, wenn der Nutzer das dafür passende Betriebssystem und das dazu passende Leseprogramm hat (z.B. Ebooks, die nur mit dem Microsoftware-Reader und entsprechend nur unter Windows oder NT gelesen werden können, und nicht etwa unter Linux). Die Einteilung des Internet in Nutzungszonen - in Zonen für die, die bestimmte und erworbene Paßwörter, Lizenzen und Zertifikate haben, und in Zonen für die, die bestimmte Cookies zulassen oder die bestimmte Software und Rechner haben -, grob also in die Welt der "Information haves" und die der "Have nots", schreitet voran.[13] Software-Code, DRM-Techniken, greifen als Kontrollmechanismen weitgehend in unser Wertesystem ein, hier in das Zusammenspiel individueller und öffentlicher Rechte und Pflichten, zumal dann, wenn sie durch staatliche Maßnahmen flankierend unterstützt werden. Vielleicht ist letzteres aber auch gar nicht nötig. Lawrence Lessig hat diesen Zusammenhang in vielen Publikationen immer wieder diskutiert (vgl. Anm. 13). In der elektronischen Welt ersetzt Computer-Code zunehmend das bisherige Verfahren der Regelung durch Gesetz. Die CSS-Software - und sie ist ja nur ein Beispiel von vielen, wie Copyright-Ansprüche durch Digital-Rights-Management und andere Techniken absolut durchgesetzt werden können - schafft in der Tat neue Realität und neues Ver-ständnis von Copyright und von Fair use, und zwar effizienter als es jede gesetzliche Regelung leisten kann. Fair use, bislang durch die technologischen Rahmenbedingun-gen begünstigt und sinnvoll gemacht - man kann im traditionellen Medium nicht das individuelle Kopieren oder Zitieren von geschütztem gedruckten Material vollständig kontrollieren -, kann durch Software-Code, zumindest für einen bestimmten Zeitraum (s. Anm. 9), vollständig unterlaufen werden. 4. In Richtung einer neuen InformationspolitikEs ist offensichtlich, daß das Entstehen und die Entwicklung von Informationsmärkten als kommerzielle Marktplätze in den letzten Jahren im Kontext einer neoliberalen Wirtschaftspolitik durch weitgehende staatliche Maßnahmen, wie gesetzliche Regelungen, aber auch durch entsprechende Förderprogramme, unterstützt wurden. Zu offensichtlich ist die gesamtgesellschaftliche bzw. -volkswirtschaftliche Bedeutung von Information bzw. die Anwendung von Wissen zur Produktion neuer Produkte und zur Einrichtung leistungsfähiger Organisationsformen. Auf der anderen Seite ist es auch offensichtlich, daß die Informationsmärkte als offene Plattformen bzw. Foren des freien öffentlichen Austauschs von Wissen nicht hätten entstehen können, wenn nicht der Staat - wenn auch ursprünglich eher aus militärischen Sicherheitsüberlegungen - der Wissenschaft die Netzinfrastruktur aus öffentlichen Mitteln finanziert hätte, welche die Grundlage des Entstehens der freien Foren war und ist. Letzteres natürlich nicht aus Liebe zur Wissenschaft, sondern aus der berechtigten Erwartung, daß auf längere Sicht nichts für die Prosperität von Wirtschaft und Gesellschaft nützlicher sei, als der freie Umgang mit Wissen in der Wissenschaft. Das Internet, als die heutige technologische Grundlage für die Informationswirtschaft, die auf den Informationsmärkten agiert, wäre weder in seiner Architektur noch gar in seinen Diensten (exemplarisch das World Wide Web) entstanden, wenn es nicht die freien "interesselosen" Initiativen der Forumsteilnehmer gegeben hätte. Innovationen bzw. ihnen zugrundeliegende Inventionen - so ist zu erwarten - entstehen auch heute kaum aus dem Interesse der unmittelbaren Verwertung, sondern aus dem freizügigen, nicht direkt interessegeleiteten Umgang mit Wissen. Es kann also nicht im Interesse der gesamten Gesellschaft und auch nicht im Interesse der Wirtschaft sein, die private und kommerzielle Verfügung von Wissen zum umfassenden Organisationsprinzip für die Erstellung und den Vertrieb von Wissen bzw. Informationsprodukten zu machen. Man tut gut daran, Marktunterlaufungsstrategien und -maßnahmen, die zunächst für die allgemeine Öffentlichkeit und besonders für die Wirtschaft provozierend aussehen wie z.B. Napster oder DeCSS oder die gesamte Open-Source-Bewegung, daran zu messen, inwieweit sie einen Beitrag dazu leisten, daß der Zugriff zum Wissen offen bleiben kann. Widerstand kann eine Form von Zivilcourage sein. Und der Zugriff auf Wissen ist heute auf vielfältige Weise, über die Verschärfung von Copyright und Urheberrecht bzw. Patentrecht hinaus, bedroht (vgl. Kuhlen 1999, s. Anm. 4). Wir erwähnen nur
Jeder wird weitere Beispiele für die Bedrohung des freien Umgangs mit Wissen und Information im digitalen Medium finden (sicherlich aber auch viele Beispiele für die Möglichkeit der Erweiterung unseres freien Umgangs mit Wissen und Information). Gehen wir am Ende zu unserem Ausgangsproblem zurück. Wir halten dafür, daß der Staat sich weniger die Interessen der Informationswirtschaft - die stark genug ist, ihre Interessen zu vertreten - zu eigen machen, sondern zur Wahrung des öffentlichen Interesses an einem freien Umgang mit Wissen und Information nach neuen Wegen des Ausgleichs zwischen kommerziellem und öffentlichem Interesse suchen muß. Zum Beispiel ist der Gesetzgeber herausgefordert, für die Entwicklung von kontrollierendem Computer-Code der DRM-Techniken Auflagen zu verlangen, durch die, am Beispiel des Copyright und Urheberrechts, ein neuer Fair use auch bei elektronischen Produkten formuliert und erreicht werden kann.[16] Angesichts der Mächtigkeit von Computer-Code sollte der Gesetzgeber gegenwärtig auf der Seite derjenigen stehen, die Wissen über Informationsprodukte für individuelle oder öffentliche Zwecke nutzen wollen. Wissen - das ist weiter unbestreitbar - ist frei. Was nutzt das aber, wenn Wissen, wie es ja offensichtlich ist, nur über öffentlich werdende Informationsprodukte genutzt werden kann und wenn diese Informationsprodukte tendenziell vollständig in einen kommerziellen Verwertungszusammenhang gestellt werden? Die Informationsmärkte - das ist die Lektion nach Jahren des Laissez faire - können nicht gänzlich sich selbst überlassen bleiben und dürfen nicht aus den Interessen der Wirtschaft allein definiert werden. Es besteht, im Zusammenspiel der beteiligten Gruppen und Interessen, ein breiter Gestaltungs- und Handlungsbedarf des Staates. Einige Ziele können entsprechend den oben skizzierten Bedrohungen angesprochen werden:
Die Diskussion über die Informationspolitik der nächsten Jahre wird kooperativ zu führen sein, wenn denn ein Konsens über die Fragen des Umgangs mit Wissen und Information erzielt werden soll[17]. Dies ist eine der zentralen Herausforderungen an gegenwärtige Wissens- und Informationsgesellschaften. Fußnoten
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Rainer Kuhlen: Wissen als Eigentum? Wie kann der freie Zugang zu den Ressourcen des Wissens in globalen Informationsräumen gesichert werden? NACH OBEN # ZURÜCK # # TEXT ALS PDF-DATEI WWW.WISSENSGESELLSCHAFT.ORG # HEINRICH-BÖLL-STIFTUNG # 2001 |
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